Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leasingverträge zwischen der Würth Leasing GmbH & Co. KG (nachfolgend "Leasinggeber") und dem Leasingnehmer.

Abweichende Bedingungen des Leasingnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Leasinggeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer das im Leasingvertrag bezeichnete Leasingobjekt zur Nutzung gegen Zahlung der vereinbarten Leasingraten.

Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, das Leasingobjekt zu veräußern oder an Dritte weiterzugeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Leasinggebers.

§ 3 Vertragsabschluss und Laufzeit

Der Leasingvertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots des Leasingnehmers durch den Leasinggeber zustande. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Leasingvertrag.

Eine ordentliche Kündigung während der Grundmietzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Leasingraten und Zahlungsbedingungen

Die Leasingraten sind monatlich im Voraus zu zahlen, sofern im Leasingvertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift auf das angegebene Konto des Leasinggebers.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Leasinggeber behält sich das Recht vor, den Leasingvertrag bei wiederholtem Zahlungsverzug außerordentlich zu kündigen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Übergabe und Abnahme

Das Leasingobjekt wird dem Leasingnehmer am vereinbarten Ort übergeben. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Leasingnehmer über.

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingobjekt bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Pflichten des Leasingnehmers

Der Leasingnehmer ist verpflichtet:

  • Das Leasingobjekt pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu nutzen
  • Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß Herstellervorgaben durchzuführen
  • Das Leasingobjekt gegen übliche Risiken zu versichern
  • Den Leasinggeber über Schäden oder behördliche Maßnahmen unverzüglich zu informieren
  • Eigentumsvermerke des Leasinggebers anzubringen oder anbringen zu lassen

Bei Verstößen gegen diese Pflichten haftet der Leasingnehmer für alle daraus entstehenden Schäden.

§ 7 Versicherung

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Leasingobjekt auf eigene Kosten ausreichend zu versichern. Die Versicherung muss mindestens folgende Risiken abdecken:

  • Beschädigung, Zerstörung und Verlust
  • Haftpflichtschäden gegenüber Dritten
  • Bei Fahrzeugen: Vollkaskoversicherung

Der Leasinggeber ist als Eigentümer des Leasingobjekts im Versicherungsvertrag zu benennen. Im Schadensfall stehen die Versicherungsleistungen dem Leasinggeber zu.

§ 8 Wartung und Instandhaltung

Der Leasingnehmer trägt die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Reparaturen des Leasingobjekts, soweit im Leasingvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind bei autorisierten Vertragswerkstätten durchzuführen. Nachweise sind dem Leasinggeber auf Verlangen vorzulegen.

§ 9 Vertragsende und Rückgabe

Bei Vertragsende ist das Leasingobjekt vollständig, gereinigt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren sind zulässig.

Der Leasinggeber ist berechtigt, den Zustand des Leasingobjekts zu überprüfen. Mehrschäden oder Minderkilometer werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

Optional kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt zum vereinbarten Restwert übernehmen oder einen neuen Leasingvertrag abschließen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Das Leasingobjekt bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit Eigentum des Leasinggebers. Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum am Leasingobjekt, sofern nicht eine Kaufoption vereinbart und ausgeübt wird.

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Eigentum des Leasinggebers gegenüber Dritten zu schützen und bei Pfändungsversuchen den Leasinggeber unverzüglich zu informieren.

§ 11 Haftung

Der Leasinggeber haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

Der Leasingnehmer haftet für alle Schäden am Leasingobjekt, die während der Vertragslaufzeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 12 Datenschutz

Der Leasinggeber verarbeitet personenbezogene Daten des Leasingnehmers zur Vertragsabwicklung gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Leasingvertrag durch den Leasingnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin der ausschließliche Gerichtsstand, soweit der Leasingnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Wichtiger Hinweis: Diese AGB dienen ausschließlich Informationszwecken. Im konkreten Vertragsfall gelten die individuell vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Leasingvertrags. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.